Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule an der Markgrafenstraße sind berechtigt, das Tagesheim zu besuchen.
Kinder aus dem Schulsprengel werden bevorzugt aufgenommen. Für Kinder, die in einem anderen Schulsprengel wohnen und das Tagesheim besuchen möchten, muss ein Gastschulantrag bei der Schulleitung gestellt werden.
Entscheidend für die Platzvergabe ist die „Satzung über den Besuch der Tagesheime der Landeshauptstadt München“ vom 21.4.2019
Die Gruppen im Tagesheim sind nach Jahrgangsstufen gegliedert. Zurzeit betreuen wir vier Gruppen mit bis zu 25 Kindern.
In den Sommerferien schließt das Tagesheim für drei Wochen. An den anderen Schulferientagen ist das Tagesheim geöffnet.
Sommerferienschließung 2023:
7.8.23 bis 2.8.2023
FERIENÖFFNUNG:
Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Sie erhalten vor den Schulferien ein An- bzw. Abmeldeschreiben des Tagesheims. Wichtig ist eine verbindliche An- bzw. Abmeldung ihres Kindes, da wir die Essensbestellung und die personelle Besetzung in den Schulferien danach ausrichten.
In den Schulferien finden viele Ausflüge und andere besondere Aktionen statt.
Während der Zeit, in der sich die Kinder im Tagesheim befinden, obliegt die Aufsichtspflicht bei den ErzieherInnen. Dies beinhaltet, dass ein Kind nicht aus der Einrichtung entlassen oder anderen Personen anvertraut werden kann, solange keine schriftliches Einverständnis der Eltern vorliegt.
Wenn Ihr Kind
- von anderen Personen abgeholt werden darf
- mit anderen Kindern nach Hause gehen darf
- allein nach Hause gehen darf
dann geben Sie bitte vorher eine entsprechende Mitteilung schriftlich mit Datum und Unterschrift an die zuständige Erziehungskraft ab.
Bei Krankheit des Kindes informieren Sie bitte umgehend die Schule (Tel.: 462 61 88 20, Fax: 462 61 88 43) und das Tagesheim (Tel.: 462 61 88 35, Fax: 462 61 88 36).
Bitte lassen Sie Ihr Kind bis zur völligen Genesung zu Hause.
Falls es an einer Infektion erkrankt ist , die im Infektionsschutzgesetz aufgeführt ist (typisch sind z. B. Diphteria, Tuberkulose, Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Gastroenteritis), dann darf das Kind nur mit einem entsprechenden Attest eines Arztes wieder in das Tagesheim und in die Schule kommen. Dies trifft auch auf einen Kopflausbefall zu.
Falls das Kind eine volle Woche krank ist und von Ihnen schriftlich abgemeldet wurde, besteht die Möglichkeit für diese Zeit den Kostenbeitrag zum Essen zu mindern.