Die Rechte
Auszug aus den Qualitäts-Mindeststandards des Referats für Bildung und Sport, Punkt „Zusammenarbeit mit den Eltern“
Persönliche Informationen über die Familien müssen vertraulich behandelt werden
Möglichkeiten zur Elternmitarbeit werden gewährleistet
Die Eltern werden in die Konzeptarbeit mit einbezogen
Beratung über die individuellen Entwicklungsschritte des Kindes
Vermittlung an weiterführende Einrichtungen
Mindestens ein „Tag der offenen Tür“ pro Jahr
Regelmäßiger Informationsaustausch über:
das pädagogische Konzept
Sprechzeiten / geplante Elternabende / Veranstaltungen
Personalwechsel und personelle Engpässe
In den Richtlinien der städtischen Betreuungseinrichtungen für München sind weiterhin folgende Textstellen zu finden:
Artikel 14 (1): Eltern und pädagogisches Personal arbeiten partnerschaftlich bei der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder zusammen
Artikel 14 (2): Die pädagogischen Fachkräfte informieren die Eltern regelmäßig über den Stand der Lern- und Entwicklungsprozesse ihres Kindes in der Tageseinrichtung
Artikel 16: …Tagespflegepersonen haben die Aufgabe die ihnen anvertrauten Kinder Entwicklungsangemessen zu bilden, zu erziehen und zu betreuen. Sie haben dabei die erzieherischen Entscheidungen der Eltern zu achten
Die Pflichten
Kind krank melden.
Bringen und Abholen des Kindes innerhalb der Öffnungszeiten und Regelungen des Tagesheims. In der Zeit der Hausaufgaben (ca. 15:00 – 16:00 Uhr) sollte möglichst kein Abholen stattfinden
Rechtzeitiges Abmelden des Kindes in Bezug auf Ferienzeiten oder Ausflüge
Informieren über besondere Ereignisse z. B. Abholen durch andere Personen, Teilnahme des Kindes an einer AG, etc.
Anliegen, wie Probleme im Umfeld des Kindes oder Kritik am Tagesheim, bitte möglichst nicht im Beisein der Kinder mit den ErzieherInnen besprechen. Nutzen Sie dafür einen separaten Termin unter Ausschluß der Kinder
Möglichst schnelle Abholung des Kindes in dem Fall, dass es während der Betreuung im Tagesheim krank geworden ist